Beitragsordnung

- in der Fassung vom 07.04.2016 -
 


Die Mitgliederversammlung hat zur Auslegung und Anwendung der Ziffer 4.2 der Satzung des Sportclub im Bundeskriminalamt Meckenheim e.V. folgende Beitragsordnung beschlossen:

1.    Beiträge
Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben werden Halbjahresbeiträge erhoben.

2.    Beitragshöhe
Die Höhe der Halbjahresbeiträge der Mitglieder des Sportclubs setzt die Mitgliederversammlung fest.
Aktuell gelten folgende Beitragssätze:

2.1  Vollmitglieder    Grundbeitrag                                   30,00 
zusätzlich werden für folgende Sparten Sonderbeiträge erhoben:
a)    Mitglieder der Sparte Maritimes        Sonderbeitrag    10,00 
b)    Mitglieder der Sparte Schießen         Sonderbeitrag    25,00
c)    Mitglieder der Sparte Yoga                Sonderbeitrag    15,00
d)    Mitglieder der Sparte Fitness            Sonderbeitrag    20,00
e)    Mitglieder der Sparte Karate             Sonderbeitrag    20,00
f)     Mitglieder der Sparte TaeKwonDo     Sonderbeitrag    25,00 
   
2.2  Ehrenmitglieder                               sind beitragsfrei.
2.3  Familienbeiträge
für Familien mit mehr als einem beim SC BKA Sport treibenden Kind:
-    Erwachsene zahlen volle Grund- und Sonderbeiträge.
-    Für ein Kind ist ebenfalls der volle Grund- und Sonderbeitrag zu entrichten.
-    Ab dem zweiten Kind wird die Summe aller Grund- und Sonderbeiträge der Kinder halbiert.
-    Der Status "Kind" erlischt mit dem 18. Geburtstag.

3.    Beitragsbefreiung/-ermäßigung
Der Vorstand kann ein Mitglied auf schriftlichen, eingehend begründeten Antrag ganz oder teilweise von der Zahlung des jeweiligen Halbjahresbeitrages befreien.


4.    Beitragszahlung
Der Halbjahresbeitrag ist jeweils zu Beginn eines Halbjahres fällig.
Erfolgt der Beitritt zum Sportclub nach dem 31. März bzw. nach dem 30. September, so ermäßigt sich der Halbjahresbeitrag um die Hälfte.
Die Beiträge werden durch Lastschrifteinzug eingezogen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Sportclub Änderungen der Kontoverbindungen unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

5.    Rückbuchungen/Gebühren
Storno-, Porto- und sonstige dem Verein durch Versäumnisse eines Mitgliedes entstehende Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

6.    Rückzahlungen
Der Austritt ist zum Ende eines jeden Halbjahres mit monatlicher Kündigungsfrist zulässig. Bei Austritten außerhalb dieser Fristen werden Halbjahresbeiträge nicht zurückerstattet.

 

Die Sparten